Anwenden der Parkscheibe
Auf Strassen und Plätzen in der Blauen Zone ist das Parkieren an Werktagen
(Montag bis Samstag) zeitlich beschränkt. Bei jedem in einer Blauen Zone
parkierten Fahrzeug muss eine Parkscheibe gut sichtbar angebracht
werden.
Gebüsst wird, wenn
Einstellen der Parkscheibe
Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr
sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert
werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die
Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr
bis 9.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine
Zusatztafel dies signalisiert.
Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit
folgenden Strich eingestellt werden.
Beispiel
Ankunftszeit: 09.05 Uhr
Einstellung: 09.30 Uhr
Abfahrtszeit: 10.30 Uhr
Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 8.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.
Die Bestimmungen über den Gebrauch der Parkscheibe und die in der Blauen Zone erlaubte Parkzeit stehen auch auf der Rückseite der Parkscheibe.